Besondere Hinweise

  • Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“, „aG“ oder „H“ eingetragen haben, erhalten freien Eintritt.
  • Die Fähre zwischen St. G0ar und St. Goarshausen ist am Pfingstsamstag und Sonntag bis 24 Uhr in Betrieb, damit auch die Besucher von der rechten Rheinseite das spektakuläre Abend­programm live erleben können.
  • Für alle Stich- und Klingenwaffenträger gilt: Da es sich um eine Brauchtumsveranstaltung handelt, ist das Führen und Zurschaustellen von stumpfen Waffen (wie Schwerter oder Langmesser) auf dem Festgelände erlaubt, sofern diese in der Scheide getragen werden.
  • Das Mitführen von Hunden auf dem Festgelände ist erlaubt. Es gilt allerdings Leinenpflicht. Je nach Rasse und Verhaltensweise des Hundes empfehlen wir insbesondere da, wo sich viele Menschen ansammeln, dem Tier einen Maulkorb anzulegen.